Aus: Ausgabe vom 18.04.2015, Seite 5 / Inland
Polizeikessel: Gericht weist Klage ab
Stuttgart. Die Einkesselung von Gegnern eines rechtsextremen Aufmarsches durch Polizeikräfte in Göppingen Mitte Oktober 2013 war laut Verwaltungsgericht Stuttgart rechtmäßig. Das hat das Gericht am Freitag entschieden und damit mehrere Klagen linker Aktivisten abgewiesen. Die Kläger hätten an einer nicht friedlichen und daher nicht durch das Grundgesetz geschützten Veranstaltung teilgenommen, hieß es. »Die Polizei war daher berechtigt, die Kläger in Gewahrsam zu nehmen, bis die Gefahr eines Zusammentreffens mit den rechtsextremen Demonstranten beseitigt war«, heißt es in der Mitteilung. Die Kläger wollten seinerzeit gegen einen Aufmarsch der inzwischen verbotenen Autonomen Nationalisten Göppingen demonstrieren. (dpa/jW)
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