Hohe Hürden für Weser- und Elbvertiefung
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Plänen zur Vertiefung von Weser und Elbe einen kräftigen Dämpfer verpasst. Das Luxemburger Gericht leitete aus den Umweltzielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Verpflichtung ab, den Vorhaben grundsätzlich die Genehmigung zu verweigern. Zwar halten die Richter Ausnahmen ausdrücklich für möglich, haben aber mit ihrer WRRL-Auslegung dafür überraschend hohe Hürden errichtet. Gegen die beiden Vorhaben hatten Umweltschützer geklagt; das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hatte zunächst in Sachen Weser den EuGH angerufen und später das Verfahren bezüglich der Elbe ausgesetzt bis zu dieser Entscheidung.
Beide Vorhaben werden zwar letztlich in Leipzig entschieden, das BVerwG ist bei der Abwägung zwischen Verbot und Ausnahme jedoch an dieses EuGH-Urteil gebunden. (B. Ilschner)
(ausführlicher Bericht am Freitag in jW)
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