Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 11.07.2015, Seite 16 / Aktion

Der Krimipate schlägt zu

Tatort: Alvar-Aalto-Kulturhaus in Wolfsburg

Nein, das ist kein Buch aus unserer Krimiliste, sondern ein Element der aktuellen Kampagne. Natürlich darf man unser Krimisommerabo für drei Monate einfach nur sich selbst oder einem guten Freund spendieren und bekommt dann den aktuellen Krimi als Zusatzgeschenk obendrauf. Neu ist, dass Sie zwischen Printversion für 60 Euro und Onlineversion für 30 Euro wählen können.

Neu ist auch, dass Paten gesucht werden: Sie bestellen und bezahlen das jW-Sommerabo für eine Institution Ihrer Wahl. Und wenn möglich, helfen Sie uns auch im Anschluss daran, mit den Begünstigten über ein Abonnement zu sprechen. Unsere Genossenschaft LPG junge Welt eG hat beschlossen, diese Aktion zu unterstützen. Genosse Walter D. aus Berlin ist einer der ersten, die zugeschlagen haben: Er bestellte und bezahlte das Krimisommerabo für die Bibliothek des Alvar-Aalto-Kulturhauses in Wolfsburg. So einfach geht das, wenn unsere Paten loslegen – Sie dürfen diesem Beispiel gerne folgen.

Pate kann man werden, wer sich an der Aktion mit einer Spende beteiligt. Dazu nutzen Sie das unten angegebene Konto. Ihre Spende wird dafür verwendet, dreimonatige Sommerkrimiabos weiteren Einrichtungen zukommen zu lassen. Als kleines Dankeschön erhalten Sie den aktuellen Krimi. Vereine, Institutionen und Kulturzentren, die so ein gesponsertes Aktionsabo beantragen wollen, nutzen für ihre Bestellung einfach den nebenstehenden Coupon. Sie gehen keinerlei weitere Verpflichtungen ein. Allerdings würden wir uns natürlich freuen, wenn Sie die junge Welt in Ihrer Einrichtung dauerhaft verfügbar machen. Und wenn Sie selbst und Ihre Besucher es mögen, dürfen auch Sie danach die junge Welt gerne abonnieren.

Aktionsbüro

Spendenkonto für Abopatenschaften: Kontoinhaber: Verlag 8. Mai GmbH Berliner Sparkasse, BLZ 10050000, Kontonummer: 190252308, Stichwort: Patenschaft

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!