Aus: Ausgabe vom 16.04.2016, Seite 2 / Inland
Keine Sonntagsarbeit bei Amazon
Augsburg. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, dass die Genehmigung der Regierung von Schwaben für Sonntagsarbeit beim Versandhändler Amazon rechtswidrig war. Damit bestätigte das Gericht die Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg sowie des Oberverwaltungsgerichts München von Dezember 2015. Die Entscheidung sei »ein deutliches Zeichen für den Schutz des arbeitsfreien Sonntags bei Amazon« und stelle klar, »dass die Hürden für Unternehmen hoch sind, Sonntags zu beschäftigen«, sagte am Freitag Thomas Gürlebeck, ver.di-Sekretär für den Handel, in Augsburg. (jW)
Mehr aus: Inland
-
»Man ändert mal eben auf Vorrat das Grundgesetz«
vom 16.04.2016 -
CDU blinkt rechts
vom 16.04.2016 -
Aufgalopp der Heuchler
vom 16.04.2016 -
Betriebsratfresser am Pranger
vom 16.04.2016 -
XXXLutz: Rauswurf wird teuer
vom 16.04.2016 -
»Der DGB lud uns per Zweizeiler aus«
vom 16.04.2016