Heiße Stapelware
Dank dem Engagement vieler Leserinnen und Leser erreichte die diesjährige jW-Ausgabe zum 1. Mai eine Gesamtauflage von über 196.000 Exemplaren. Diese großartige kollektive Leistung ist letztlich das Werk vieler einzelner Aktivisten. Einer von ihnen ist unser Leser Manfred S. aus Gera: Er bestellte 250 Ausgaben der jungen Welt, die an einen Kiosk zur Abholung geliefert werden sollten. Also fuhr er am Samstag, den 30.4. gegen neun Uhr zum vereinbarten Zeitungsstand und erkundigte sich höflich nach den Zeitungspaketen. Im Gegensatz zu 2015, als alles prima geklappt hatte, war diesmal allerdings nichts angekommen. Nun gut, dachte unser Leser, versuche ich es später noch einmal, kann ja mal Lieferprobleme in die Provinz geben. Aber auch um 15 Uhr war – außer der normalen Lieferung für den Kioskverkauf – nichts eingetroffen. Enttäuscht erledigte Manfred seine Einkäufe im nahe liegenden Supermarkt. Als er schließlich an der Kasse anstand, machte er eine Entdeckung, die er zunächst gar nicht glauben konnte: Im Regal mit der Tagespresse ragte ein riesiger Stapel der aktuellen Ausgabe der jungen Welt hervor! Und weil ihm das verdächtig vorkam, drang er bis zum Schichtleiter vor und fragte nach, ob seine 250 Ausgaben womöglich in diesem Markt gelandet sind. Und siehe da: Volltreffer! Der Kollege aus der Frühschicht hatte offensichtlich den eindeutig beschrifteten Paketaufkleber nicht richtig gelesen. Weil aber das Paket so groß war, kamen 150 Ausgaben zunächst ins Lager und 100 ins Verkaufsregal – fürs erste. Nach kurzen Verhandlungen wurden Manfred immerhin die 150 Exemplare aus dem Lager übergeben. Die hat unser Leser dann restlos am 1. Mai verteilt. Ob jedoch alle verbliebenen Zeitungen im Supermarkt verkauft wurden, konnte bis heute nicht abschließend geklärt werden. Jedenfalls, so Manfred, hat sich die jW-Verteilaktion auch in diesem Jahr in Gera wieder gelohnt – und er freut sich schon auf die Fortsetzung im nächsten Jahr! Vielen Dank an Manfred und all die anderen!
Aktionsbüro
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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