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Aus: Ausgabe vom 01.06.2016, Seite 10 / Feuilleton

PiS gegen Polanski

In Polen wird das Gerichtsverfahren um die Auslieferung Roman Polanskis (82, Foto) an die USA neu aufgerollt. Zbigniew Ziobro, Justizminister der nationalkonservativen Regierungspartei PiS, erklärte am Dienstag im Rundfunk: »Ich habe mich entschlossen, Einspruch beim Obersten Gericht einzulegen.« Schließlich werde der Filmregisseur in Übersee eines »abscheulichen Verbrechens gegen ein Kind« beschuldigt, meinte der Minister, der auch Generalstaatsanwalt des Landes ist. Im November hatte ein Gericht in Krakau das Auslieferungsgesuch der US-Justiz abgelehnt und diese Entscheidung auch mit Zweifeln an einem fairen Prozess in Los Angeles begründet. Der Oscar-Preisträger (»Der Pianist«, »Chinatown«, »Tanz der Vampire«, »Rosemaries Baby«), der seine Kindheit im Krakauer Ghetto verbracht hatte – seine Mutter wurde in Auschwitz ermordet –, hat einen Wohnsitz in der südpolnischen Stadt, besitzt aber auch die französische Staatsbürgerschaft. In den USA gibt es seit 1977 einen Haftbefehl gegen ihn. Polanski hatte in jenem Jahr Sex mit der damals 13jährigen Samantha Geimer, die sich von ihm im Haus seines Freundes Jack Nicholson am Mulholland Drive in Hollywood fotografieren lassen wollte. Nach ihren Angaben verabreichte er ihr Champagner und Betäubungsmittel, bevor er sie vergewaltigte. Die Eltern zeigten ihn an. Nach 42 Tagen in U-Haft wurde der Filmemacher in Aussicht eines Deals zwischen Anklage und Verteidigung freigelassen. Der Deal platzte, Polanski floh über London nach Paris, wo er bis heute hauptsächlich lebt. Als er im Herbst 2009 nach Zürich reiste, wurde er verhaftet. Nach zehn Monaten in Haft und unter Hausarrest wurde er wegen Unklarheiten im Auslieferungsgesuch wieder freigelassen. (dpa/AFP/jW)