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Aus: Ausgabe vom 02.06.2016, Seite 11 / Feuilleton

HipHop siegt

Das Bundesverfassungsgericht räumt Musikern das Recht ein, kurze Tonsequenzen aus fremden Musikstücken zu kopieren und in neue Kompositionen einzubauen. Im Sampling-Streit zwischen HipHop-Produzent Moses Pelham und der Band Kraftwerk kippte der Erste Senat damit am Dienstag ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das noch zugunsten der Elektropop-Pioniere ausgefallen war. Pelham und ein weiterer Komponist hatten 1997 von Kraftwerk eine Tonspur aus deren Stück »Metall auf Metall« im Original übernommen. Die Sequenz hat eine Länge von nur zwei Sekunden, bildet aber den Beat in dem neuen, von der Rapperin Sabrina Setlur gesungenen Stück »Nur mir«. Nach dem Urteil sagte Pelham: »Ich glaube, dass es für die Fortentwicklung der Kunst ein sehr, sehr wichtiges Urteil ist.« (dpa/jW)

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