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Aus: Ausgabe vom 29.06.2016, Seite 1 / Inland

Der Mindestlohn steigt um 34 Cent

Berlin. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt Anfang 2017 auf 8,84 Euro. Das legte die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern am Dienstag in Berlin fest. Seit Anfang 2015 gilt eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro. Der Beschluss sei einstimmig gefasst worden, sagte der Vorsitzende der Kommission und ehemalige Arbeitsdirektor des Energiekonzerns RWE, Jan Zilius.

Die Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe alle zwei Jahre neu fest. Außer dem Vorsitzenden gehören dem Gremium je drei Vertreter der Gewerkschaften und der Unternehmen sowie zwei Wissenschaftler an. Die Kommission orientiert sich im Kern am Tarifindex, der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. (dpa/jW)

Siehe Kommentar Seite 8

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