Klage gegen Beförderungsverbot
Berlin. Das »Zentrum für Politische Schönheit« (ZPS) hat am Mittwoch im Namen einer Gruppe Geflüchteter aus Syrien beim Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen das Bundesinnenministerium eingereicht. Gegenstand sei dessen »rechtswidrige Einmischung« in die Aktion »Flüchtlinge fressen« des ZPS, welche die »Verfassungswidrigkeit von Paragraph 63 des Aufenthaltsgesetzes« belegen sollte. Mit der Klageschrift von Rechtsanwalt Markus Goldbach werden 23 syrische Flüchtlinge vertreten, denen mit Verweis auf das Beförderungsverbot die Einreise per Flugzeug verwehrt worden war. Im Rahmen des Freilufttheaterstücks »Flüchtlinge fressen« war für diesen Fall davon gesprochen worden, Geflüchtete an Tiger zu verfüttern. (jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Rendezvous in Szene gesetzt
vom 20.10.2016 -
Von der Leyen im Cyberwahn
vom 20.10.2016 -
Menschenjagd in der Hafenstraße
vom 20.10.2016 -
Vollgas beim Sozialabbau
vom 20.10.2016 -
Geheimamt Jobcenter
vom 20.10.2016 -
»Es liegt an uns, wenn es so viele Radikalisierte gibt«
vom 20.10.2016