Karlsruhe: Einkesselung Unschuldiger rechtens
Karlsruhe. Die Einkesselung von mehr als 900 teils gewaltbereiten Demonstranten vor der Europäischen Zentralbank (EZB) im Juni 2013 in Frankfurt am Main war rechtens. Bei einem Verdacht auf Straftaten könne die Polizei auch eine Gruppe zur Identitätsfeststellung einkesseln, heißt in einem am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) veröffentlichten Beschluss. Damit scheiterte die Klage eines betroffenen Demonstranten.
Bei den Blockupy-Protesten hatten damals mehrere tausend Menschen vor allem gegen die EU-Politik in der Finanz- und Schuldenkrise protestiert. Allerdings stoppte die Polizei den Protestzug eine halbe Stunde nach dem Start und kesselte eine Gruppe von mehr als 900 Demonstranten ein, um deren Identität zu erfassen. (AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Bundesgerichtshof lässt Mieter auflaufen
vom 15.12.2016 -
»Man hat uns an einer Beteiligung gehindert«
vom 15.12.2016 -
»Nacht-und-Nebel-Aktion«
vom 15.12.2016 -
Chemische Drogen auf dem Vormarsch
vom 15.12.2016 -
Gegen die Schuldenbremse
vom 15.12.2016 -
Verdeckte Privatisierung
vom 15.12.2016 -
»Wollten keinen Platz für Propaganda bieten«
vom 15.12.2016