Wem gehört die (junge) Welt?
Die Tageszeitung junge Welt (und der Verlag, in dem sie erscheint) gehört der Genossenschaft ihrer Leserinnen und Leser. Einmal jährlich lädt diese zur ordentlichen Vollversammlung ein. Sie findet traditionell am letzten Samstag im Juni in den Räumen der jungen Welt statt und beschäftigt sich vor allem mit den Jahresabschlüssen von LPG junge Welt eG und der Verlag 8. Mai GmbH. Im Geschäftsjahr 2016 fanden insgesamt drei Vollversammlungen statt, die dort gefassten Beschlüsse sollten dazu beitragen, die Verlag 8. Mai GmbH auf eine stabile Grundlage zu stellen. Genossenschaftsvorstand und Geschäftsführung des Verlages werden am 26. Juni Rechenschaft darüber ablegen, ob das gelungen ist.
Die junge Welt kämpft an zwei Fronten um das ökonomische Überleben. Der nach wie vor wichtigste Aspekt ist die Zahl der bezahlten Abonnements von Print- und Onlineausgabe der Zeitung: Wenn die laufenden Einnahmen aus Abos die hohen Kosten decken, kann der Betrieb aufrechterhalten werden. Ihre Anzahl ist darüber hinaus wichtiges Kriterium dafür, wie es gelingt, die Zeitung bekannt zu machen. Zwar wächst der Abobestand entgegen allen Trends, aber noch immer kennen viele Menschen die Produkte des Verlages nicht oder nur vom Hörensagen. Deshalb wird Unterstützung durch die Genossenschaft dringend gebraucht, sei es über Kredite zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit oder zur Finanzierung von Kampagnen und Investitionen. Mit den Beschlüssen der Genossinnen und Genossen im vergangenen Jahr wurde aber weit mehr geleistet als in den Jahren davor. Kern war eine Erhöhung des Stammkapitals im Verlag, stille Einlagen der Genossenschaft und ein Teilverzicht bei den Krediten. Ob und wie dies alles umgesetzt wurde, wird Gegenstand der Beratung am 26. Juni in der jW-Ladengalerie sein.
Miteigentümer der jungen Welt kann werden, wer eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft beantragt und sich bereit erklärt, mindestens ein Anteil in Höhe von 500 Euro zu zeichnen. Dieser Betrag kann auch in Raten abbezahlt werden (das Formular und weitere Infos finden Sie unter www.jungewelt.de/genossenschaft). Über alle Mitgliedsanträge, die den Vorstand noch rechtzeitig erreichen, wird er bis zum 23. Juni entscheiden. Mit der Zustimmung des Vorstandes gilt das Mitglied als aufgenommen und kann daher schon am 24. Juni stimmberechtigt an der Versammlung teilnehmen.
Vorstand der Genossenschaft LPG junge Welt eG
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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