Aus: Ausgabe vom 22.11.2017, Seite 4 / Inland
2,5-Prozent-Klausel verfassungswidrig
Münster. Die vom Landtag in Düsseldorf beschlossene 2,5-Prozent-Hürde bei der Wahl von Gemeinderäten und Kreistagen in Nordrhein-Westfalen ist verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Münster in einem Urteil am Dienstag verkündet. Durch die Sperrklausel sollten Parteien mindestens 2,5 Prozent der Stimmen benötigen, um in einen Gemeinderat oder einen Kreistag zu kommen. Die Regelung verletze aber den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit, sagte die Vorsitzende Richterin Ricarda Brandts am Dienstag. Mehrere Parteien, darunter Die Linke und die Piraten, hatten gegen die Sperrklausel geklagt. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Drei Jahre Haft wegen Plünderungen
vom 22.11.2017 -
»Die AfD ist kein ostdeutsches Problem«
vom 22.11.2017 -
Protest gegen Pegida-Freund
vom 22.11.2017 -
Aufklärung, nicht Rache
vom 22.11.2017 -
Abhören, einsperren, abschieben
vom 22.11.2017 -
Siemensianer bleiben dran
vom 22.11.2017 -
Nach bestem Wissen und Gewissen verzockt
vom 22.11.2017 -
»Wollen Druck auf andere Gewerkschaften ausüben«
vom 22.11.2017