Aus: Ausgabe vom 06.06.2019, Seite 4 / Inland
»Gruppe Freital«: Urteile rechtskräftig
Karlsruhe. Die Urteile des Oberlandesgerichts Dresden (OLG) gegen Mitglieder der neofaschistischen »Gruppe Freital« sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Angeklagten mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss zurück. Die sieben Männer und eine Frau waren im März 2018 zu Freiheitsstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt worden. Das OLG sprach die acht Angeklagten der Bildung einer terroristischen Vereinigung schuldig. Mitglieder der Gruppe verübten laut Gericht unter anderem Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte. Die beiden Hauptangeklagten wurden zu Haftstrafen von neuneinhalb bzw. zehn Jahren verurteilt. (AFP/jW)
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