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Aus: Ausgabe vom 16.07.2019, Seite 4 / Inland

Wahl in Sachsen: AfD legt Beschwerde ein

Leipzig. Die sächsische AfD hat beim Verfassungsgerichtshof des Freistaats in Leipzig Beschwerde gegen die Kürzung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl am 1. September eingelegt. Der Landeswahlausschuss hatte am 5. Juli einen Großteil der AfD-Landesliste aus formalen Gründen nicht zugelassen. Laut Gericht ist mit der Beschwerde auch der Antrag verbunden, eine einstweilige Anordnung gegen die Entscheidung zu erlassen. Die Beschwerde sei am Freitag eingegangen, teilten die Juristen am Montag mit. Laut einer Sprecherin war zunächst noch unklar, bis wann das Gericht eine Entscheidung trifft. Man bemühe sich, den Fall vor der Landtagswahl zu klären. Der Landeswahlausschuss hatte nur die ersten 18 Plätze von insgesamt 61 Plätzen der AfD-Liste bestätigt. (dpa/jW)

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