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Aus: Ausgabe vom 13.08.2019, Seite 5 / Inland

Klagen im VW-Verfahren nicht zu bündeln

Braunschweig. Für das Musterverfahren von Anlegern zur VW-Dieselaffäre ist es nach Auffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig nicht möglich, sämtliche Klageverfahren zu bündeln. Für Schadenersatzansprüche gegen die Volkswagen AG sei ausschließlich das Landgericht Braunschweig zuständig, für Ansprüche gegen VW-Hauptaktionär Porsche SE hingegen das Landgericht Stuttgart, teilte der zuständige Zivilsenat am Montag mit. Die beiden Unternehmen sind Musterbeklagte im Verfahren, bei dem VW-Investoren Schadenersatz in Milliardenhöhe für erlittene Kursverluste nach Bekanntwerden des Dieselbetrugs fordern. (dpa/jW)