Kündigung von rechtem Lehrer unwirksam
Berlin. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat die Kündigung eines Lehrers mit Neonazitattoos für unwirksam erklärt. Der Personalrat sei nicht ausreichend über die Kündigungsgründe informiert worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das LAG hat gegen die Entscheidung eine Revision nicht zugelassen. Einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung habe der Lehrer an einer Oberschule in Hennigsdorf dennoch nicht, teilte das Gericht weiter mit. Das Land Brandenburg hatte den Mann im Februar ein weiteres Mal entlassen. (dpa/jW)
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