Landgericht kassiert Mietpreisbremse
Hannover. Das Landgericht Hannover hält die niedersächsische sogenannte Mietpreisbremse aus formalen Gründen für ungültig. Die Regelung besagt, dass der Preis bei Neuvermietungen nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen soll. Ansonsten könne man seinen Vermieter verklagen und Geld zurückfordern. Allerdings können Mieter in Hannover derzeit keine solchen Ansprüche gegenüber ihren Vermietern geltend machen, wie ein Gerichtssprecher nach der Zivilverhandlung am Mittwoch sagte. Die Kammer folgte damit einem Urteil des örtlichen Amtsgerichts von Ende 2019, gegen das die Klägerin Berufung eingelegt hatte. Ungültig ist die Mietpreisbremse nach Auffassung der Richter, weil zeitgleich zur Veröffentlichung der Verordnung keine Begründung geliefert wurde. Diese müsse aber nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vorliegen. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Strukturelles Problem«
vom 16.07.2020 -
Verfassungsgericht kippt Paritätsregel
vom 16.07.2020 -
Reiche noch reicher
vom 16.07.2020 -
Vor Bruchlandung
vom 16.07.2020 -
»Ein Parteiverbot würde kein Ende ihrer Arbeit bedeuten«
vom 16.07.2020 -
»Entweder alles ist zu sehen oder nichts«
vom 16.07.2020