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Aus: Ausgabe vom 22.07.2020, Seite 5 / Inland

Dieselskandal: BGH prüft Schadenersatzklagen

Karlsruhe. Im Dieselskandal schuldet VW getäuschten Autokäufern nach höchstrichterlichem Urteil grundsätzlich Schadenersatz. Viele Detailfragen sind aber noch ungeklärt. Am Dienstag verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) zwei weitere Klagen gegen den Wolfsburger Autobauer. Ob es im Anschluss bereits ein Urteil gegeben hat, blieb bis Redaktionsschluss offen. Nach dem Karlsruher Urteilsspruch vom 25. Mai indes steht folgendes fest: Der Einsatz illegaler Abgastechnik in Millionen Dieselfahrzeugen war sittenwidrig. Die obersten Zivilrichter stellten auch fest, dass den Käufern dadurch ein Schaden entstanden ist. Autobesitzer, die noch mit VW vor Gericht streiten, können ihren Wagen zurückgeben und das Geld dafür einfordern. Einschränkung: Auf den Kaufpreis müssen sie sich die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. (dpa/jW)

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