Verfassungsgericht kippt »Teilhabepaket«
Karlsruhe. Der Bund muss die Sozialhilfeleistungen für Kinder und Jugendliche teilweise neu regeln. Mit dem 2011 verabschiedeten »Teilhabepaket« habe der Bund den Kommunen zu hohe neue Lasten auferlegt, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied. Den Kommunen stehe hierfür zumindest ein finanzieller Ausgleich zu. Für eine Neuregelung gaben die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber Zeit bis Ende 2021. Geklagt hatten zehn Städte in Nordrhein-Westfalen. Sie sahen sich in ihrer kommunalen Selbstverwaltung verletzt, weil der Bund ihnen mit der Finanzierung des Pakets neue Lasten auferlegt habe. Das Grundgesetz verbiete es dem Bund, den Kommunen Aufgaben zu entziehen oder ihnen eigenmächtig neue Aufgaben aufzubürden, urteilte nun das Gericht. (AFP/jW)
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