Neues BND-Gesetz beschlossen
Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag abend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das neue BND-Gesetz verabschiedet. Mit ihm sollen die Befugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes auf eine neue Grundlage gestellt und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Dem neuen Gesetz zufolge wird etwa die Erhebung personenbezogener Daten künftig »qualifizierten Aufklärungszwecken« unterliegen. Zudem soll es höhere Hürden für besondere Formen der Datenerhebung und besondere Maßgaben zum Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen geben. Ein »unabhängiger Kontrollrat« aus Bundesrichtern und Bundesanwälten soll das überwachen. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses auch für Ausländer im Ausland gilt. (AFP/jW)
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