Aus: Ausgabe vom 17.06.2021, Seite 5 / Inland
Tarifeinheitsgesetz: GDL scheitert vor Gericht
Berlin. Die Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer (GDL) scheiterte vor dem Arbeitsgericht Berlin mit ihrem Eilantrag gegen die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG). Bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Berlin wies das Gericht die Klage der GDL gegen den Unternehmerverband der Deutschen Bahn, den »AGV Move«, zurück. Zuvor hatte bereits am Freitag das Arbeitsgericht Frankfurt am Main drei Anträge der GDL zum selben Thema als unzulässig abgewiesen. Wie die Deutsche Bahn am Dienstag mitteilte, hat die GDL bundesweit mindestens 18 Eilanträge gestellt, um die Anwendung des TEG zu stoppen. (jW)
Mehr aus: Inland
-
»Seehofer blockiert die Aufnahme«
vom 17.06.2021 -
Brennende Barrikaden
vom 17.06.2021 -
Stelldichein der Hardliner
vom 17.06.2021 -
Kein Ende in Sicht
vom 17.06.2021 -
Gemischte Bilanz
vom 17.06.2021 -
Ohne Bremswirkung
vom 17.06.2021 -
Trostloses BAföG-Jubiläum
vom 17.06.2021 -
»Wir sind für viele nicht mehr erreichbar«
vom 17.06.2021