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Aus: Ausgabe vom 07.07.2021, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: Intention konterkariert

Über 170 Organisationen und Initiativen unterstützen mittlerweile das Bündnis »Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten«, das die Proteste gegen ein neues Versammlungsgesetz im bevölkerungsreichsten Bundesland koordiniert. Nun wandten sich auch die NRW-Beratungsstellen im Themenfeld »Rechtsextremismus« und Rassismus mit einer gemeinsamen Stellungnahme an die Öffentlichkeit.

Die geplanten Neuregelungen drohten »die Wahrnehmung eines der zentralen Grundrechte in einer Demokratie zu erschweren und zu kriminalisieren«. Nicht zuletzt gefährdeten sie potentiell die Menschen, die sich aktiv gegen rechte Ideologien und Strukturen stellen. »Die Intention des Gesetzes, als ein Instrument gegen rechte Mobilisierungen zu dienen, wird damit konterkariert. Vielmehr führt es zu einer Aushöhlung der Versammlungsfreiheit und damit zu einer massiven Einschränkung zivilgesellschaftlichen Engagements«, warnen die Beratungsstellen.

Der Gesetzentwurf berücksichtige »nicht die Perspektiven der demokratischen Zivilgesellschaft, sondern schwächt deren Engagement gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen der Ungleichwertigkeit«. Um wirksam gegen rechtsextreme Entwicklungen vorzugehen, bedürfe es »neben behördlichen Maßnahmen einer Einbindung und Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft, die sich auch im Versammlungsrecht niederschlagen und deren Grundrecht auf Versammlungsfreiheit garantieren müsste«, heißt es in der Stellungnahme weiter. (bern)

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