Aus: Ausgabe vom 04.08.2021, Seite 4 / Inland
MLPD-Politiker kein Gefährder
Von Nick BraunsMeiningen. Ein »Gefährderbrief« der Polizei Thüringen an den früheren MLPD-Vorsitzenden Stefan Engel war rechtswidrig. Das erklärte das Verwaltungsgericht Meiningen am Dienstag. Die Polizei hatte im Vorfeld des »Rebellischen Musikfestivals« 2018, auf dem die anatolische Band Grup Yorum auftrat, Engel mit Festnahme aufgrund des Anfangsverdachts der Terrorismusfinanzierung gedroht. Er war Schirmherr des Festivals. Es sei nicht ersichtlich, welche konkrete Gefahr von ihm ausging, erklärte die Berichterstatterin des Gerichts.
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