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Aus: Ausgabe vom 19.02.2022, Seite 5 / Inland

Erster Entwurf für BAföG-Reform

Berlin. Ein erster Entwurf des Bundesbildungsministeriums für die von der Ampelkoalition angekündigte BAföG-Reform sieht eine Steigerung des Bedarfssatzes um fünf Prozent sowie der Freibeträge um 20 Prozent vor. Bedarfssätze bestimmen den Regelbedarf von Schülern, Auszubildenden und Studierenden, Freibeträge bestimmen, wieviel eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern oder Vermögen auf den BAföG-Satz angerechnet wird. So soll der Bedarfssatz für Studierende von derzeit 427 auf 449 Euro im Monat steigen. Alleinlebende Schüler oder Studierende sollen statt 325 künftig 360 Euro für die Miete erhalten, Studierende mit Kindern zusätzlich jeweils 160 statt 150 Euro.

Nicole Gohlke, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, erklärte am Freitag in einer Mitteilung, die geplanten BAföG-Erhöhungen seien »weder bedarfsdeckend noch existenzsichernd«. Die geplante Erhöhung der Wohnpauschale reiche nicht aus. Studierende in München müssten allein für ihre Miete durchschnittlich 91 Prozent des BAföG aufbringen, in Berlin liege der Anteil bei mehr als der Hälfte. (dpa/jW)

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