Ukraine: Russischer Soldat zu lebenslanger Haft verurteilt
Kiew. In der Ukraine ist ein russischer Soldat, dem Kriegsverbrechen vorgeworfen werden, zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Panzersoldat hatte zuvor gestanden, am 28. Februar einen 62 Jahre alten ukrainischen Zivilisten erschossen zu haben. Der Verurteilte hat nun 30 Tage Zeit, um Berufung gegen das am Montag gesprochene Urteil einzulegen. Der Anwalt des 21jährigen, Wiktor Owsjannikow, erklärte, dass die Verteidigung beabsichtige, gegen das Urteil Berufung einzulegen. »Dies ist die härteste Strafe, und jeder vernünftige Mensch würde sie anfechten«, sagte er nach der Gerichtssitzung und fügte hinzu: »Ich werde die Aufhebung des Gerichtsurteils beantragen.« In Moskau erklärte der Sprecher des Präsidialamtes, Dmitri Peskow, Russland habe keine Möglichkeit, die Interessen des Soldaten vor Ort zu schützen und versprach, »andere Wege zu gehen«. (dpa/jW)
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Leserbrief von Riggi Schwarz aus Büchenbach (25. Mai 2022 um 10:11 Uhr)Im Krieg, da kämpft der Soldat auf Befehl, also Mann gegen Mann, aber jeder immer nur (offiziell) für sein »Vaterland«. Verweigert der Soldat die Befehlsausführung, so könnte/wird das für diesen Befehlsverweigerer Folgen haben. Führt er dagegen den Befehl aus, so kann das auch sehr unangenehme Folgen für den braven und gehorsamen Soldaten haben. Wenn das alles so ist bzw. wäre, so müsste im Grunde jeder Soldat, bevor er zur Waffe greift, sich erst einmal versichern, ob er für die richtige Seite kämpft (gilt alles natürlich auch für Soldatinnen). Ich muss mich dann unweigerlich fragen, wer bestimmt im Endeffekt, was gut oder böse ist? Irgendwie ist der »brave Soldat« immer nur der Blöd- oder Buhmann der »Nation«!
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Leserbrief von Onlineabonnent/in Ronald B. aus Kassel (24. Mai 2022 um 12:07 Uhr)Ergänzend zur Meldung möchte ich anmerken, dass der 21jährige (!) russische Soldat, der von einem ukrainischen Gericht zu lebenslanger Haft (heißt im »Rechtsstaat« Ukraine buchstäblich lebenslang!) verurteilt wurde, seine Tat (wohl auch unter lebensgefährlicher Bedrohung durch den »Rechtsstaat«?) tief bereut hat und angab, auf direkten Befehl eines Vorgesetzten gehandelt zu haben, der den erschossenen 62jährigen Ukrainer nicht zweifelsfrei als »Zivilisten« identifizieren konnte, weil dieser (trotz Unterlassungsaufforderung?) mit einem Handy telefonierte und für den russischen befehlsgebenden Offizier nicht auszuschließen war, das er in Melderfunktion der »Ukraine«, die Ankunft von russischen Soldaten berichtete, was deren Leib und Leben unmittelbar hätte gefährden können. Mit Blick auf das noch sehr junge Alter und das unbezweifelbare Leiden des russischen Soldaten durch die von ihm nicht zu überblickende und von mehr als einer Seite nur ausgelöste Gesamtsituation, hoffe ich auf die von der Russischen Förderation angedeuteten »anderen Wege«, namentlich den eines Gefangenenaustausches zwischen beiden Seiten, damit der junge Mensch einmal zu seiner Familie nach Russland zurückkehren und seine geschundene Seele wenigstens maximal möglichst heilen kann.
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Leserbrief von Ullrich-Kurt Pfannschmidt (24. Mai 2022 um 17:21 Uhr)Bedenken Sie bitte: Mit 21 gilt ein Mensch hierzulande und wohl auch in Russland und der Ukraine als Erwachsener und nicht als Minderjähriger. Ich selbst wurde seinerzeit als 18jähriger zur DDR-Volksarmee eingezogen. Andererseits: Die ahnungsvolle Andeutung von D. Peskow, »andere Wege zu gehen«, bedeutet wohl, dass die von der russischen Armee gemachten ukrainischen Kriegsgefangenen nun wohl auch vor Gericht gebracht werden. Sie werden dann wohl ähnlich hohe Strafen erhalten, auch wenn sie ihre Taten ebenfalls »tief bereuen« und sich auf die Befehle ihrer Vorgesetzten berufen. Am Ende werden die Kriegsgefangenen beider Seiten ausgetauscht werden, da bin ich sicher. Denn beide Seiten wollen ihre Leute zurück.
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