»NSU 2.0«: Staatsanwaltschaft beharrt auf Einzeltäterthese
Frankfurt am Main. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat Im Prozess um die »NSU 2.0«-Drohserie gegen den Angeklagten Alexander M. eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Kammer wirft ihm unter anderem Beleidigung und versuchte Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens sowie Volksverhetzung vor. In seinem Schlussvortrag vor dem Frankfurter Landgericht bekräftigte Oberstaatsanwalt Sinan Akdogan die These von einem Einzeltäter. Er warf dem Angeklagten am Montag vor, Verfasser von insgesamt 81 Drohschreiben zu sein, die per Email, Fax oder SMS an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet und mit »NSU 2.0« unterzeichnet waren. Zudem habe dieser auch Bombendrohungen gegen Gerichte versendet. Akdogan erklärte, der Angeklagte M. habe alleine gehandelt.
Die Nebenklagevertreterin Antonia von der Behrens kritisierte diesen Ermittlungsansatz. Aus Sicht der Nebenklage sei nicht aufgeklärt worden, wer im August 2018 das erste Drohschreiben an ihre Mandantin verschickt habe und wie M. an die persönlichen Daten gelangt sei. Für zumindest das allererste Drohschreiben komme also ein Alternativtäter in Betracht. Die Frage der umfangreichen Datenabfragen zur Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz sei nicht geklärt worden. Yildiz geht davon aus, dass das erste der Schreiben nicht vom Angeklagten, sondern von einem Frankfurter Polizisten versendet wurde. (dpa/jW)
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