Aus: Ausgabe vom 16.03.2023, Seite 11 / Feuilleton
Justiz
Schwamm drüber
Der angekündigte juristische Rückzug der Hohenzollern in zwei Verfahren gegen die öffentliche Hand ist beim Verwaltungsgericht Potsdam eingegangen. Der Kläger habe jeweils den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt erklärt, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts vom Dienstag. Georg Friedrich Prinz von Preußen hatte entsprechende Schritte in der vergangenen Woche angekündigt. Die Erklärungen würden nun dem beklagten Finanzministerium Brandenburgs zugeleitet, hieß es. Sofern auch von dort Erledigungserklärungen zu beiden Verfahren vorlägen, würden diese eingestellt. Brandenburg hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen hatten die Hohenzollern geklagt. (dpa/jW)
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