EU-Urteil: Lufthansa legt Berufung ein
Frankfurt am Main. Im Streit um milliardenschwere BRD-Finanzhilfen während der Coronakrise hat das deutsche Flugunternehmen Lufthansa gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs Berufung eingelegt. Eine Sprecherin der Airline bestätigte am Dienstag, Lufthansa gehe gegen das Urteil des EU-Gerichts vor, wonach die EU-Kommission die Staatshilfen der BRD nicht hätte genehmigen dürfen.
Im Mai hatte der Gerichtshof »offensichtliche Beurteilungsfehler« der EU-Kommission festgestellt und die Genehmigung der Finanzhilfen für nichtig erklärt. Es hätte geprüft werden müssen, ob Lufthansa noch über eigene Sicherheiten verfügte, um sich selbst Kredite zu verschaffen. Außerdem habe man die Marktstellung der Airline an einzelnen Flughäfen nicht ausreichend überprüft. Die Fluggesellschaften Ryanair und Condor hatten gegen die Finanzspritze der Bundesregierung für Lufthansa geklagt. (dpa/jW)
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