Im Grab bleiben
Ob Prince, Freddie Mercury oder zuletzt die Beatles: Immer wieder erscheinen postum Songs und Alben von verstorbenen Künstlerinnen und Künstlern – mittlerweile auch mit Hilfe künstlicher Intelligenz. US-Rocksängerin Sheryl Crow (62) wehrt sich bereits zu Lebzeiten dagegen. »Ich habe Anwälte dafür bezahlt, um sicherzustellen, dass meine Kunst, meine Stimme und mein Abbild in meinem Grab bleiben und nicht ausgegraben werden«, sagte Crow der dpa. »Es ist so irrsinnig, woran du heute alles denken musst, um dein Lebenswerk nach deinem Tod zu schützen.« Sie habe auch Vorkehrungen getroffen, falls in ihrem Nachlass noch unveröffentlichte Songs entdeckt würden. »Ich habe in meinem Testament hinterlegt, dass keine Demoaufnahme von mir nach meinem Tod veröffentlicht werden darf, damit andere damit Geld verdienen.« Das habe auch einen einfachen Grund. »Bei meinem Musikkatalog ist es so: Wenn ich Songs nicht veröffentlicht habe, hatte das seine Gründe. Ich war damit unzufrieden oder stand nicht ganz dahinter.« Die mehrfache Grammy-Gewinnerin (»All I Wanna Do«, »Soak up the Sun«) bringt an diesem Freitag ihr elftes Album »Evolution« auf den Markt, in der gleichnamigen Single geht es um die Auswirkungen künstlicher Intelligenz. (dpa/jW)
Mehr aus: Feuilleton
-
»Ich bin kein Star«
vom 27.03.2024 -
Fleischer, Ludwig
vom 27.03.2024 -
Erst lachen, dann heulen
vom 27.03.2024 -
Der gute Lehrer
vom 27.03.2024 -
Rotlicht: Ostern
vom 27.03.2024 -
Nachschlag: Hirnbombe gegen Aliens
vom 27.03.2024 -
Vorschlag
vom 27.03.2024 -
Veranstaltungen
vom 27.03.2024