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Aus: Ausgabe vom 02.07.2024, Seite 4 / Inland
Staat gegen AfD

Milde Strafe für Höcke

Thüringer AfD-Chef zu Geldstrafe verurteilt wegen absichtlicher Verwendung einer Naziparole
Von Kristian Stemmler
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Klare Haltung gegen Höcke: Protest gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden (Halle, 26.6.2024)

Für Thüringens AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wird der ständige Drang zur Provokation langsam teuer. Das Landgericht Halle (Saale) hat ihn am Montag ein zweites Mal für das Verwenden der verbotenen SA-Parole »Alles für Deutschland« zu einer Geldstrafe verurteilt. Diesmal soll Höcke 16.900 Euro zahlen, weil er sich nach Überzeugung des Gerichts des »Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation« nach Paragraph 86 a Strafgesetzbuch schuldig gemacht hatte. Vom selben Gericht war Höcke bereits am 14. Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er die Losung der paramilitärischen Straßenkampforganisation der NSDAP im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg verwendet hatte.

Dem Urteil vom Montag zufolge hatte Höcke die Parole im Dezember 2023 bei einem AfD-»Bürgerstammtisch« in Gera von rund 350 Zuhörern erneut verwendet. Zum Abschluss seiner Rede hatte der AfD-Mann auf sein damals schon laufendes Strafverfahren wegen des Merseburger Falls an und erklärt, er werde deswegen von der Justiz verfolgt. Er sprach dann nur die ersten zwei Worte der SA-Parole aus und forderte das Publikum mit einer Handbewegung zur Vervollständigung auf.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste der Politiker, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, und habe dazu eine »geradezu einladende Armbewegung« gemacht. Der Vorsitzende Richter sagte, im Video von der Rede in Gera sei keine ablehnende Haltung Höckes zu erkennen, »sondern eher mimische Zustimmung«. Höcke habe gewollt, dass alle den Spruch vervollständigen. Er habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet. Auch sei hinreichend belegt, dass die paramilitärische Sturmabteilung (SA) der Hitler-Partei NSDAP die Wortfolge im Sinne eines Kennzeichens gebraucht habe. Eine Freiheitsstrafe hielt das Gericht allerdings nicht für angezeigt, auch wenn Höckes Täterschaft nicht in Zweifel zu ziehen sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage beantragt. Höcke solle 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen in seinem Plädoyer. Zudem solle das Gericht anordnen, dass Höcke zwei Jahre keine öffentlichen Ämter bekleiden dürfe. Der AfD-Politiker habe die Rede »nur als Vorwand genutzt, um die Parole erneut zu verbreiten«. Er habe gewusst, dass die Rede anschließend im Internet Verbreitung finden würde. Die Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert. Höcke, der bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antritt, erklärte in seinem Schlusswort: »Ich bin unschuldig und bitte um Freispruch.« Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

Zum Auftakt des dritten Verhandlungstags hatte die Kammer diverse Anträge der Verteidigung abgelehnt. Höckes Anwälte hatten unter anderem beantragt, Literatur und Videos heranzuziehen und Zeugen zu hören. So sollte ein Historiker die Auffassung der Verteidigung bestätigen, dass die Parole »Alles für Deutschland« bei der SA nicht zentral und wenig verbreitet gewesen sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte in eigenen Anträgen öffentliche Aussagen Höckes zum Prozess kritisiert. In einem auf Telegram verbreiteten Video hatte der AfD-Mann davon gesprochen, dass »politische Schauprozesse« aufgearbeitet werden müssten und es nach einer Übernahme der Macht durch die AfD wieder eine freie Justiz geben werde.

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