Potsdamer Treffen: Gericht kippt Kündigung
Potsdam. Allein die Teilnahme an dem Potsdamer Treffen von Konservativen und Ultrarechten im November 2023 rechtfertigt nach einem Gerichtsurteil keine außerordentliche Kündigung. Die nach dem Bekanntwerden des Treffens von der Stadt Köln ausgesprochene Kündigung gegen die Teilnehmerin Simone Baum sei unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Köln laut einer Mitteilung. Die 64jährige ist seit dem Jahr 2000 bei der Stadt Köln beschäftigt und war zuletzt zentrale Ansprechpartnerin für das Beschwerdeamt im Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Das Arbeitsgericht entschied, dass allein die Teilnahme keine außerordentliche Kündigung rechtfertige. Das Gericht sah bei Baum nur eine sogenannte einfache und keine gesteigerte »politische Treuepflicht«.(dpa/jW)
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