Japan: Entschädigung für Zwangssterilisierungen
Tokio. In Japan ist ein mittlerweile ungültiges Gesetz zu Zwangssterilisationen vom Obersten Gericht rückwirkend für verfassungswidrig erklärt worden. Zudem hob das Gericht am Mittwoch eine 20jährige Verjährungsfrist für die Forderung von Entschädigungszahlungen auf. »Es wäre extrem unfair, ungerecht und absolut untragbar, wenn der Staat sich der Verantwortung für Entschädigungszahlungen entziehen könnte«, urteilte das Gericht in Tokio. Unter dem Gesetz waren in Japan zwischen 1948 und 1996 rund 16.500 Menschen gegen ihren Willen sterilisiert worden. Die Regelung sollte die »Erzeugung minderwertiger Nachkommen« durch Menschen mit vererbbaren geistigen Behinderungen unterbinden. Die Regierung werde nun über »angemessene« Schritte beraten, sagte Regierungssprecher Hayashi Yoshimasa am Mittwoch. (AFP/jW)
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