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22.07.2024, 19:29:04 / Inland

Gericht verneint Schutzstatus wegen Bürgerkrieg für Syrer

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Sieht keinen Anspruch auf Schutz mehr für syrische Geflüchtete: Das Oberverwaltungsgericht in Münster

Münster. Für Asylbewerber aus Syrien sieht das Oberverwaltungsgericht Münster in einem aktuellen Urteil derzeit keine pauschale Gefahr durch einen Bürgerkrieg mehr. Die erste obergerichtliche Entscheidung dieser Art stehe damit gegen die bislang gängige Praxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, syrischen Asylbewerbern im Regelfall subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge zuzusprechen, sagte ein Sprecher des höchsten NRW-Verwaltungsgerichts über die jetzt erst veröffentlichte Entscheidung von vergangenem Dienstag.

Dieser eingeschränkte Schutz gilt für Menschen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber stichhaltige Gründe liefern, warum ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden – etwa durch Bürgerkrieg – drohen. Auch für Syrien war in Asylverfahren bislang im Regelfall von einer solchen ernsthaften Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit von Zivilisten infolge des innerstaatlichen Konflikts dort ausgegangen worden.

Zuletzt hatte es zum Beispiel vom Landkreistag und aus der Union Forderungen gegeben, Syrern den subsidiären Schutz - der bereits die unterste Ebene für Schutzsuchende ist - nicht mehr zuzusprechen. Im Falle des Klägers - einem syrischen Staatsangehörigen aus der Provinz Hasaka - sah das Gericht die entsprechenden Voraussetzungen weder in dessen Heimatregion im Nordosten noch in Syrien allgemein als gegeben an und wies die Klage ab.

Zwar gebe es in der Provinz Hasaka noch bewaffnete Auseinandersetzungen und gelegentliche Anschläge, diese erreichten jedoch kein solches Niveau mehr, dass Zivilpersonen damit rechnen müssten, getötet oder verletzt zu werden, begründete der zuständige Senat seine Entscheidung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auch wenn die Revision nicht zugelassen wurde, kann dagegen Beschwerde eingelegt werden. Der Kläger war vor Gericht gezogen, weil er den vollen Schutzstatus als Flüchtling zugesprochen bekommen wollte. (dpa/jW)

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