Bystron: Aufhebung von Immunität beantragt
Berlin. Im Zuge der Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron hat die Generalstaatsanwaltschaft München beim EU-Parlament die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Das bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Dem Parlamentarier wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Portal »Voice of Europe« Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Bystron hat die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Der Bundestag hatte Bystrons Immunität im Mai aufgehoben. Nach seinem Wechsel ins EU-Parlament genießt er wieder Immunität. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Kontra rechts
vom 31.08.2024 -
BMI legitimiert Taliban
vom 31.08.2024 -
Die Ampel langt zu
vom 31.08.2024 -
Weiter im Dienst
vom 31.08.2024 -
Stunk um HHLA-MSC-Deal
vom 31.08.2024 -
»Die Loyalität zur Kriegspolitik bekommt Risse«
vom 31.08.2024