Prag: Rechte von Hebammen gestärkt
Prag. Das Verfassungsgericht in Tschechien hat die Rechte von Hebammen gestärkt und entschieden, dass sie Hausgeburten begleiten dürfen. Die bisherige Praxis kritisierten die Richter als absurd. Denn obwohl Hausgeburten gesetzlich nicht verboten seien, würden Hebammen gehindert, Gebärende dabei zu betreuen. Ihnen drohe derzeit ein Bußgeld von umgerechnet bis zu 40.000 Euro, wenn die Geburt nicht in einem Krankenhaus stattfindet. Die Richter forderten das Gesundheitsministerium zu einer Neuregelung auf. Zugleich entschied das Gericht, dass die Geburtshilfe bei einer Hausgeburt keine Gesundheitsleistung sei, die von den gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden müsse. (dpa/jW)
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