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Aus: Ausgabe vom 11.09.2024, Seite 15 / Antifaschismus

NRW: Gericht bereitet »Combat 18«-Prozess vor

Dortmund. Das Landgericht Dortmund bereitet sich auf ein Verfahren gegen die militante Neonazigruppe »Combat 18« vor. Die Akten im Strafverfahren gegen vier Männer im Alter von 39 bis 48 Jahren sind am Montag eingegangen, wie das Gericht mitteilte. Die Bundesanwaltschaft hatte im April Anklage gegen die vier mutmaßlichen Rädelsführer der verbotenen Neonazivereinigung erhoben. Die Angeklagten Stanley R., Keven L., Gregor M. und Robin S. sollen gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen haben, indem sie den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Gruppierung aufrechterhielten. Der Dortmunder Neonazi Robin S. hatte wegen eines Raubüberfalls auf einen Tunesier bereits mehrere Jahre im Gefängnis verbracht und pflegte Kontakt zu Beate Zschäpe, verurteiltes Mitglied des Kerntrios des rechtsterroristischen »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU). Einer der Beschuldigten soll Rechtsrockkonzerte organisiert und Tonträger sowie Kleidungsstücke mit Bezug zu »Combat 18 Deutschland« verkauft haben, wie T-Online am Montag berichtete. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Ende Juni das Hauptverfahren vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dortmund eröffnet. (jW)

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