Aus: Ausgabe vom 05.10.2024, Seite 9 / Kapital & Arbeit
EuGH schränkt Datenverarbeitung ein
Luxemburg. »Ein soziales Onlinenetzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogene Daten zeitlich unbegrenzt verwenden«, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag. Damit gab er dem Datenschützer Maximilian Schrems recht, der ein »Ablaufdatum« digitaler Daten gefordert hatte. Der Lobbyverband Bitkom erwartet »erhebliche Konsequenzen« für die gesamte Digitalwirtschaft. (dpa/Reuters/jW)
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