Neonazi hat kein Recht auf Referendariat
Leipzig. Rechtsreferendare dürfen sich nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung wenden. Das erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag und wies die Klage eines Kadermitglieds der ultrarechten Kleinstpartei »Der III. Weg« zurück. Der Mann hatte in Bayern Jura studiert und wollte danach dort seine Ausbildung fortsetzen, was ihm aber verwehrt wurde. Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, wo er seinen Antrag stellte, lehnte ihn ab, weil der Bewerber führende Positionen bei der Partei innehatte. Außerdem habe er sich durch frühere Arbeit für die NPD und eine inzwischen verbotene Gruppe verfassungsfeindlich betätigt. Der Mann ging dagegen mit einem Eilantrag und einer Klage vor. In der Zwischenzeit wurde er in Sachsen zum Referendariat zugelassen und ist nun Anwalt. (AFP/jW)
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