Brandsatz auf den König
Von Jörg TiedjenDas hat es bislang noch nicht gegeben: Die Wagenkolonne des marokkanischen Königs Mohammed VI. wurde mit einem Molotowcocktail beworfen, der allerdings sein Ziel verfehlte. Ein Video hält die Verblüffung der Einsatzkräfte fest. Das Feuer wird schnell ausgetreten, mehr nicht. So wurde über den Vorfall, der sich am Freitag nach einem Besuch des Königs im Parlament in Rabat zutrug, auch erst verspätet in den Medien berichtet. Am Dienstag hieß es, dass es sich bei dem Angreifer um einen »geistesgestörten« 25jährigen handele.
Die tatsächlichen Hintergründe erhellen aber zwei weitere Vorfälle aus den vergangenen Tagen. So hat sich am Wochenende in der Stadt Youssoufia ein Jugendlicher selbst angezündet und erlag später den dabei erlittenen Verbrennungen. Laut der Bloggerin Dunya Filali wollte er »gegen die Ausgrenzung, die schlechten Lebensbedingungen und den Entzug der elementarsten Rechte in seinem Land« protestieren. »Ich bin ein Sohn des Volkes, Mohammed VI.! Mohammed VI. hat uns getötet, Mohammed VI. hat uns gefoltert!« sagt er in dem letzten von ihm kurz vor seinem Tod veröffentlichten Video.
Ebenfalls am Dienstag wurde bekannt, dass eine Gruppe von 34 marokkanischen Beamten, deren Aufgabe eigentlich ist, die Korruption im eigenen Land zu bekämpfen, eine Fortbildung in Großbritannien dazu nutzte, sich buchstäblich in Luft aufzulösen, wie der Journalist Ali Lmrabet auf der Plattform X spottete: »Möglicherweise ist ihnen die Unmöglichkeit ihrer Mission in Marokko klargeworden.«
Das wirft natürlich ein schlechtes Licht auf das nordafrikanische Königreich, dem allerdings treue Anhänger nicht fehlen. Zum Beispiel in der deutschen Sozialdemokratie, die es jüngst in ihrer Internetzeitschrift IPG-Journal als »Anker in der Wüste« feierte, an dem kein Weg vorbeiführe, wenn es um die Stabilität im Nordwesten Afrikas, die Bekämpfung der Migration und die Erschließung »grüner« Energieressourcen geht. Doch offensichtlich macht man auf diese Weise einmal mehr den berühmten Bock zum Gärtner.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Mehr aus: Ausland
-
Keine Gnade für Exguerillero
vom 17.10.2024 -
Kämpfer für Unabhängigkeit bis zuletzt
vom 17.10.2024 -
NATO zuerst, dann Ausverkauf
vom 17.10.2024 -
UNRWA am Ende
vom 17.10.2024