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17.10.2024, 19:57:48 / Feuilleton

Verleger bestehen gegen ARD auf Länderregeln zu Textangebot

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Kai Gniffke, Mann der Bilder, macht auch in Worten

Berlin. Zeitungsverleger halten von einem Vorstoß des ARD-Chefs zum Umgang mit Texten der Rundfunkhäuser im Netz wenig und bestehen auf Regelungen durch den Gesetzgeber. Die Vorsitzenden des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Matthias Ditzen-Blanke und Stefan Hilscher, widersprachen in einem Interview der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dem ARD-Vorsitzenden Kai Gniffke. Er hatte in einem Gespräch mit der dpa am Tag zuvor eine Selbstverpflichtung der Rundfunkhäuser ins Spiel gebracht – als Alternative zu Formulierungen in einem Länder-Entwurf zur geplanten Rundfunkreform. In der nächsten Woche kommen die Ministerpräsidenten dazu zusammen.

Ditzen-Blanke sagte der »FAZ«: »Selbstverpflichtung bedingt Eigenverantwortung. Diese Eigenverantwortung gelingt bereits heute nicht.« Die jetzt geltenden Regeln, die Presse vor der »Marktstörung« durch öffentlich-rechtliche Textangebote zu schützen, scheiterten an der Interpretation und Auslegung der Anstalten, führte er aus. Hilscher sagte: »Und bei aller Wertschätzung: Hunderte Menschen aus Politik und Sendern beschäftigen sich über Monate mit diesem Vorschlag, der vielen Anliegen Rechnung zu tragen versucht. Und in wirklich allerletzter Minute wird diese Selbstverpflichtung aus der Tasche gezogen. Für wie naiv hält Herr Gniffke eigentlich die Verleger – und auch die Politiker, frage ich mich.«

Gniffke, der auch Intendant des Südwestrundfunks (SWR) ist, hatte im dpa-Gespräch gesagt: »Wir reden über eine gemeinsame Selbstverpflichtungserklärung von ARD, ZDF und Deutschlandradio.« Es könne »ein Game-Changer sein, wenn wir uns verpflichten zu sagen: Die Bezugsgröße für die Überprüfung, ob etwas presseähnlich ist, ist nicht mehr das Gesamtangebot, sondern jedes Teilangebot, also jede einzelne App.«

In der Vergangenheit gab es immer wieder Streit darum, ob die ARD zu viel Text im Internet anbietet. Es geht um den Begriff der Presseähnlichkeit. Aktuell läuft etwa ein Streit vor Gericht zwischen Verlagen und dem SWR um eine Nachrichten-App für junge Leute (»Newszone«). Die Bundesländer, die für Medienpolitik zuständig sind, legen in Staatsverträgen fest, wie sich Rundfunk mit Schwerpunkt Bewegtbild und Audio von Pressehäusern, die ihren Fokus auf Text legen, abzugrenzen hat. Das soll helfen, dass sich die Medienbereiche wirtschaftlich gesehen nicht zu sehr in die Quere kommen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird von Rundfunkbeiträgen, die Haushalte und Firmen zahlen, finanziert. Pressehäuser sind private Wirtschaftsunternehmen. (dpa/jW)