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11.11.2024, 19:52:19 / Ausland

Italien: Gericht kassiert zweiten Abschiebeversuch

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Ankunft der ersten Asylsuchenden in Shëngjin am 16. Oktober

Rom. Es ist eine neue Niederlage für Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni: Ihre ultrarechte Regierung ist auch im zweiten Versuch mit dem Plan gescheitert, über die Asylanträge von Mittelmeerflüchtlingen außerhalb der EU entscheiden zu lassen. Ein Gericht hob die Inhaftierung von sieben Asylsuchenden aus Ägypten und Bangladesch in einem Lager in Albanien auf. Die Männer dürfen nun voraussichtlich schon an diesem Dienstag in Italien an Land gehen – ihrem ursprünglichen Ziel. Zugleich riefen die italienischen Richter den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an.

Die Asylsuchenden waren vergangene Woche auf der Flucht aus Afrika nach Europa nahe der Insel Lampedusa von der italienischen Marine gestoppt worden. Ein Schiff brachte sie dann am Freitag nach Albanien, damit dort von italienischen Beamten über ihre Asylanträge entschieden werden kann. In fünf Fällen wurden die Anträge bereits abgelehnt, sodass sie eigentlich zurückgeschickt werden sollten. Das wurde nun aber von der Justiz gestoppt.

Eigentlich soll in dem Nicht-EU-Land Albanien pro Jahr über bis zu 36.000 Asylanträge entschieden werden. Auch beim jüngsten EU-Gipfel vergangene Woche in Budapest hatte Meloni dafür geworben. Für die Vorsitzende der Rechtspartei Fratelli d'Italia (Brüder Italiens) ist die Entscheidung der Richter in Rom deshalb eine schwere Schlappe.

Die zwei neuen Lager sind erst seit vergangenem Monat in Betrieb. Bislang stehen sie – abgesehen vom Personal – allerdings die meiste Zeit leer. Ein erster Versuch der Meloni-Regierung, dort über Asylverfahren im Schnellverfahren zu entscheiden, war schon Mitte Oktober gescheitert: Insgesamt 16 Männer aus Ägypten und Bangladesch durften schließlich doch weiter nach Italien. Ein Gericht in Rom hatte entschieden, dass beide Länder keine sicheren Herkunftsstaaten sind.

Rom legte daraufhin per Dekret eine neue Liste mit 19 vermeintlich sichereren Herkunftsländern fest – darunter Ägypten und Bangladesch. Der Europäische Gerichtshof hatte allerdings Anfang Oktober entschieden, dass ein Staat nur dann als sicheres Herkunftsland eingestuft werden darf, wenn dort nirgendwo Verfolgung droht. Darauf berufen sich auch die italienischen Gerichte.

Daraus hat sich inzwischen ein heftiger Streit zwischen Regierung und Justiz entwickelt. Vizeministerpräsident Matteo Salvini bezeichnete die Richter bereits nach der ersten Niederlage mit dem Ziel der Diffamierung als »Kommunisten«. Zur abermaligen Niederlage sagte der rechte Politiker nun: »Das ist ein weiteres politisches Urteil – nicht gegen die Regierung, sondern gegen die Italiener und ihre Sicherheit.« Die Regierung will den Fall nun vors oberste italienische Gericht bringen. Andere Gerichte haben aber auch schon den EuGH angerufen. (dpa/jW)

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