Myanmar: IStGH will Haft für Putschgeneral
Von Thomas BergerNaypyidaw. Am Mittwoch gab der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) bekannt, dass er den Antrag auf Haftbefehl gegen General Min Aung Hlaing eingereicht habe. Aus Sicht Karim Khans gibt es genügend »stichhaltige Anhaltspunkte«, die belegen, dass der Mann, der seit dem Putsch von 2021 der Militärjunta in Myanmar vorsteht, direkt für die Greueltaten an den Rohingya zwischen August und Jahresende 2017 verantwortlich zu machen ist. Drei Richter müssen nun über den Antrag entscheiden.
Die Rohingya, eine muslimische Volksgruppe des buddhistisch dominierten Landes, gelten ohnehin als am stärksten verfolgte Minderheit weltweit. Jahrzehntelange Diskriminierungen wurden mit der brutalen Militäroffensive vor sieben Jahren auf die Spitze getrieben: 740.000 flohen über die grüne Grenze ins benachbarte Bangladesch, wo sie seither in einem riesigen Lagerkomplex bei Cox’s Bazar hausen. Wie Luftaufnahmen sowie Zeugenaussagen untermauern, gab es gezielte Morde an Zivilisten, Vergewaltigungen und das Niederbrennen ganzer Dörfer. Laut Klageschrift Khans waren auch Polizei, Grenzbehörde und Zivilisten der regional dominanten Rakhine an den Verbrechen beteiligt. Daher steht der Vorwurf des Genozids im Raum. 2019 hatte Gambia, unterstützt von der Gemeinschaft der Organisation Islamischer Staaten, dazu Klage eingereicht.
Nicht nur Rohingya-Führer begrüßten den Vorstoß. Die Außenministerin der aus dem Exil agierenden sogenannten Regierung der Nationalen Einheit, Zin Mar Aung, forderte auf X, der Haftbefehl solle zügig beschlossen werden. Die Militärregierung hingegen stellte klar, dass sie den Gerichtshof nicht anerkannt hat. Mao Ning, die Sprecherin des chinesischen Außenministeriums, zielte am Freitag in die gleiche Richtung: Da Myanmar das Statut nie unterzeichnet habe, sei der IStGH nicht zuständig.
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