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Aus: Ausgabe vom 14.12.2024, Seite 3 / Schwerpunkt
Sozialpolitik

Auf der Höhe im Alpenland

Österreich zeigt: Armutsfeste Renten sind auch in Deutschland möglich.
Von Sebastian Edinger
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Trotz eines vergleichsweise vorbildlichen Rentensystems gibt es auch in Österreich Protest gegen zu niedrige Pensionen (Wien, 9.6.2023)

Nicht ohne Grund ist Österreich in der hiesigen Rentendebatte immer wieder ein Referenzpunkt. Die dortige Wirtschaftskraft pro Kopf ist mit der deutschen vergleichbar, ebenso die demographische Lage. Trotzdem muss der Blick in die Alpenrepublik deutschen Rentnern vorkommen wie einer ins Paradies. Fast 800 Euro mehr erhalten die Alten dort im Durchschnitt – jeden Monat; die Regelaltersgrenze für Männer liegt bei 65 Jahren, die für Frauen wird gerade schrittweise von 60 auf 65 angehoben. Die Armutsquote in dieser Altersgruppe liegt bei lediglich 1,9 Prozent. Was machen die Österreicher anders?

Die fundamentalen Unterschiede in der Leistungsfähigkeit der beiden Altersvorsorgesysteme gehen auf umfassende Reformen in den Nullerjahren zurück. In Deutschland hatte die Stunde dubioser Anbieter privater Vorsorgemodelle geschlagen. Die gesetzliche Rente wurde ausgehöhlt, um die Altersvorsorge möglichst weitgehend für das Kapital zu öffnen. Beiträge wurden gedrückt, sogenannte Dämpfungsfaktoren in die Rentenformel eingebaut, staatliche Finanzierungszusagen gebrochen. Die gesetzliche Rente reiche nicht aus, hieß es dann. Wer im Alter nicht verarmen wolle, müsse privat vorsorgen.

Auch in Österreich gab es seinerzeit unter der rechtskonservativen Regierung von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel Versuche, die Altersersparnisse dem Kapital zugänglich zu machen. Doch der Widerstand gegen den neoliberalen Umbau war zu stark und hat auch diese Pläne zum Scheitern gebracht. Statt dessen setzte sich der Standpunkt durch, dass die gesetzliche Rente auch in Zeiten des demographischen Wandels ausreichen müsse, um Altersarmut zu verhindern und den im Erwerbsleben erreichten Lebensstandard abzusichern.

Herzstück der österreichischen Rentenreform war die Schaffung einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen – auch Beamte, Selbständige und Politiker. Der Beamtenstatus wurde infolgedessen weitgehend abgeschafft. Der zweite zentrale Bestandteil war die Einführung einer Mindestrente, die automatisch ausgezahlt wird, wenn die beitragsbasierten Versicherungsansprüche geringer ausfallen. Sie liegt je nach Einzahldauer zwischen 1.170 und 1.560 Euro – und damit in der Regel oberhalb der nationalen Armutsgrenze, also auch oberhalb der deutschen Durchschnittsrente.

Das Beispiel Österreich zeigt: Angemessene Renten sind finanzierbar. Private Vorsorge spielt dort kaum eine Rolle, entsprechend gibt der Staat auch kein Geld für deren Förderung aus. Durch den weitgehenden Verzicht auf Sondersysteme zahlen zudem mehr Gutverdiener in die Rentenkasse ein. Entscheidend aber für die solide Finanzausstattung sind die höheren Versicherungsbeiträge, die seit 30 Jahren konstant bei 22,8 Prozent liegen, wobei die Kapitalseite mit 12,55 Prozent etwas mehr zahlt als die Beschäftigten. Zudem gibt der Staat mit 13 Prozent der Wirtschaftsleistung mehr Geld für die Rente aus als der deutsche, der die Ausgaben über die Jahre immer weiter auf zuletzt nur noch 9,1 Prozent des BIP zurückgefahren hat.

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