5,7 Millionen Pflegebedürftige
Von Gudrun GieseDie Zahl der Pflegebedürftigen ist zwischen Dezember 2021 und Dezember 2023 um rund 730.000 auf knapp 5,7 Millionen Menschen gestiegen. Erwartet worden war ein demographiebedingter Anstieg um 100.000.
Dass weitaus mehr Männer und Frauen Pflege benötigten, hänge mit dem seit Anfang 2017 erweiterten Begriff der Pflegebedürftigkeit zusammen, hieß es in einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes am Mittwoch. Dadurch gibt es eher eine Einstufung in eine der Pflegestufen. Was sich gegenüber 2021 nicht geändert hat, ist der große Anteil der Pflege daheim. Im Dezember 2023 wurden rund 4,9 Millionen Menschen zu Hause gepflegt, was 86 Prozent aller Betroffenen entsprach. Von dieser Gruppe wurden mit 3,1 Millionen wiederum die meisten vorwiegend von Angehörigen gepflegt. Die Betroffenen erhielten ausschließlich Pflegegeld, während 1,1 Millionen weitere Pflegebedürftige zwar in Privathaushalten lebten, dort aber überwiegend oder ausschließlich von Pflege- und Betreuungsdiensten versorgt wurden. Von 680.000 Menschen, die zu Hause mit dem Pflegegrad 1 eingestuft waren und keine Leistungen solcher Dienste in Anspruch nahmen, erhielten nur 40.000 Betroffene Leistungen aus landesrechtlichen Angeboten. Nur ein Siebtel der Pflegebedürftigen, das waren rund 800.000 Menschen, wurde Ende 2023 laut Destatis vollstationär in Einrichtungen betreut.
Da die verbreitete Pflege durch Angehörige sehr fordernd ist, hat der Sozialverband VDK vor über einem Jahr die Kampagne »Nächstenpflege« gestartet. Menschen, die daheim Elternteile, Partner oder andere Menschen pflegten, benötigten Unterstützung, hieß es. Um eine Auszeit von der Pflege nehmen zu können, seien Plätze in der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege nötig. In vielen Regionen der Bundesrepublik fehlten aber entsprechende Einrichtungen. Um die Überlastung pflegender Angehöriger rechtzeitig zu erkennen, seien unabhängige Pflegeberatungen erforderlich, so der VDK. Außerdem müssten die gesetzlichen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert werden, denn bisher hätten pflegende Angehörige nur einen Anspruch auf sechs Monate Freistellung von ihrer Arbeit oder auf zwei Jahre Teilzeit. Statt dessen müsse es längerfristig ein Recht auf Rückkehr in die Vollzeitarbeit geben. Zudem benötigten pflegende Angehörige »eine eigene finanzielle Leistung für die Nächstenpflege«, damit sie sich ganz und gar der Pflege widmen könnten. Und schließlich solle die Pflegearbeit auch bei der Rentenberechnung besser anerkannt werden. Bisher bekäme keine zusätzlichen Rentenpunkte, wer neben der Pflege mehr als dreißig Wochenstunden arbeitet oder bereits vollständig in Rente ist. Auch diejenigen, die Extrapunkte erhalten, können sich kaum über eine messbar höhere Rente freuen, da die Zahl der Rentenpunkte vom Pflegegrad des Angehörigen abhängt sowie von der Nutzung eines Pflegedienstes.
Für eine bessere Finanzierbarkeit müsse die Pflegeversicherung solidarischer organisiert werden, betonte Anfang Dezember VDK-Präsidentin Verena Bentele und lobte in diesem Zusammenhang die Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), sowohl Kranken- als auch Pflegeversicherung zu reformieren. Allerdings griffen seine Vorschläge zu kurz. Nötig wäre ein Systemwechsel, um Beitragssteigerungen dauerhaft zu begrenzen. Das geschehe am besten durch die Einbeziehung aller Berufsgruppen in die gesetzlichen Versicherungen, auch der Besserverdienenden. »Gesundheit und Pflege sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die angesichts der demographischen Entwicklung solidarisch geschultert werden müssen«, so Bentele.
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