Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 19.12.2024, Seite 5 / Inland

Kurzarbeitergeld auf 24 Monate ausgeweitet

Berlin. Gut zwei Monate vor der vorgezogenen Bundestagswahl hat die rot-grüne Minderheitsregierung die Zahldauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate ausgeweitet. Ziel sei es, Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben, um erfahrene und eingearbeitete Beschäftigte halten zu können, teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch mit. Laut Reuters wird in der Bundesagentur für Arbeit nicht ausgeschlossen, dass die Erwerbslosenzahl Anfang kommenden Jahres erstmals seit zehn Jahren wieder die Marke von drei Millionen überschreiten könnte. (Reuters/jW)

  • Leserbrief von Peter Balluff aus Vöhl (19. Dezember 2024 um 16:34 Uhr)
    Im Rahmen der »DiSiVo« (Dividendensicherungsverordnung) hat das Bundeskabinett, hier unter Federführung des Bundesarbeitsministers und Genossen Hubertus Heil, den Anspruch auf KuG (Kurzarbeitergeld) auf 24 Monate verlängert. Damit bleibt den Aktionären ihre Dividende erhalten (bspw. bei VW, Ford oder der Baywa), und die 35 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland finanzieren über ihren Beitrag von 2,6 % in die Arbeitslosenversicherung ihre Kollegen und -innen, die unnötigerweise wegen einer falschen Unternehmensstrategie in Kurzarbeit sind. Gewinne werden privatisiert, Verluste sozialisiert. So funktioniert die freie soziale Marktwirtschaft, auch Kapitalismus genannt.