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Aus: Ausgabe vom 21.12.2024, Seite 8 / Ansichten

Flüchtlingsfreund des Tages: Viktor Orbán

Von Reinhard Lauterbach
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Mag Flüchtlinge nur, wenn sie Seinesgleichen sind: Viktor Orbán (Sofia, 20.12.2024)

Das wichtigste Argument gegen Flüchtlinge ist bekanntlich, dass sie »kulturell fremd« seien und deshalb nicht zu »uns« passten. Was auch nicht zu vermeiden ist, denn wenn sie nicht kulturell fremd wären, wären sie ja von hier und nicht geflohen. Auf der Pfeife dieser Dialektik bläst Viktor Orbán seit Jahren.

Aber bei Menschen, die ihm eben kulturell gerade nicht fremd sind – man kann auch sagen: bei Leuten seines Schlages – zeigt der ungarische Regierungschef, dass er doch kein Unmensch ist. Diese Woche hat Ungarn einem politischen Flüchtling aus Polen Asyl gewährt. Der Mann heißt Marcin Romanowski, war zu Zeiten der PiS-Regierung Staatssekretär im Justizministerium und dort verantwortlich für die Zweckentfremdung von einigen Dutzend Millionen Euro aus einem sogenannten Gerechtigkeitsfonds. Der dient satzungsgemäß der Unterstützung von traumatisierten Kriminalitätsopfern, aber unter Romanowskis Federführung floss das Geld an eine Plejade von dubiosen kirchennahen Vereinen bis hin zur »Profeto«-Stiftung des Exorzistenpriesters Michał Olszewski, der dadurch bekannt wurde, dass er einer Vegetarierin ihre bedenkliche Neigung zu Fleischverzicht durch das Verabreichen von Schwartenmagen austreiben wollte.

Die seit einem Jahr amtierende Tusk-Regierung sieht jetzt in Romanowski und seinen mit der Ausführung der Machenschaften betrauten Untergebenen eine kriminelle Vereinigung, und weil einige dieser Untergebenen gegenüber den Ermittlern »gesungen« haben, sollte ihr Chef jetzt für drei Monate in Untersuchungshaft. Dieser hat er sich durch Flucht über die Karpatenroute durch den sicheren Drittstaat Slowakei ins Land der Magyaren entzogen. Die Ungarn und die Polen, sagt ein aus der Zeit der 1848/49er Revolutionen stammendes polnisches Sprichwort, seien Brüder sowohl im Kampf als auch beim Trinken. In diesem Sinne: Egészségedre!

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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