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Aus: Ausgabe vom 03.01.2025, Seite 15 / Feminismus

Schutz nach Fehlgeburt soll ausgeweitet werden

Berlin. Der Bundestag wird vor der Neuwahl Ende Februar voraussichtlich noch ein weiteres Gesetz verabschieden. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Union soll der Mutterschutz für Frauen bei Fehlgeburten verbessert werden – dies sagte Bundesfamilienministerin Elisabeth Paus (Grüne) dem Tagesspiegel vom Donnerstag. »Ich begrüße es sehr, dass sich nun eine breite überparteiliche Einigung für einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten abzeichnet«, sagte die Ministerin. Das neue Gesetz sieht vor, dass künftig bei Fehlgeburten schon deutlich vor der 24. Schwangerschaftswoche die Regeln des Mutterschutzes greifen. »Damit wird eine Schutzlücke für schwangere Frauen in Deutschland endlich geschlossen«, sagte Paus. Darauf hätten sich die vier Fraktionen in internen Absprachen verständigt. Die bisherigen Regeln des Mutterschutzes greifen nicht, wenn die Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgt. Es gibt dann bei einer Fehlgeburt für die Mutter keine gesetzliche Schutzfrist, was etwa auch Entgeltfortzahlungen betrifft. Bislang müssen sich Mütter nach einer solchen Fehlgeburt die Arbeitsunfähigkeit per ärztlichem Attest bescheinigen lassen, etwa wegen seelischer oder körperlicher Belastungen. (AFP/jW)

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