EuGH-Rechtsgutachten: EU-Mindestlohnrichtlinie ist rechtswidrig
Luxemburg. Die Europäische Union muss die 2022 beschlossene »Richtlinie über angemessene Mindestlöhne« womöglich zurücknehmen. Nach einem am Dienstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten richterlichen Rechtsgutachten geht das Gesetz über den Zuständigkeitsbereich der EU hinaus. Das abschließende Urteil wird in diesem Jahr erwartet. Dabei sind die Richter nicht an das Gutachten gebunden, in der Regel halten sie sich aber daran.
Die viel kritisierte Richtlinie wurde im Oktober 2022 vom Rat der EU abschließend angenommen. Sie setzt keine Mindestlöhne fest, verpflichtet die Mitgliedstaaten aber, klare und transparente Kriterien für die Bemessung von Mindestlöhnen festzulegen und ihre Höhe entsprechend regelmäßig zu aktualisieren.
Dagegen klagte Dänemark: Nach dem EU-Grundlagenvertrag AEUV sei die Lohnfindung von der Zuständigkeit der EU ausgenommen. Schweden unterstützte die Klage, Deutschland und sechs weitere EU-Staaten sowie die EU-Kommission traten dagegen als Streithelfer des EU-Gesetzgebers auf.
In seinem Rechtsgutachten schloss sich der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou der Argumentation Dänemarks an. Die geplante Richtlinie greife unmittelbar in das Arbeitsentgelt ein. Nach dem AEUV sei ein solcher Eingriff aber ausgeschlossen, »unabhängig davon, wie streng oder flexibel er ist«. Vielmehr sei in diesem Bereich jegliche EU-weite Harmonisierung unzulässig.
Daher schlägt Emiliou dem EuGH vor, die Richtlinie für nichtig zu erklären. Ob die zuständige Große Kammer des EuGH dem folgt, ist offen. Das Urteil wird für den Sommer oder spätestens den Herbst erwartet. (AFP/jW)
Mehr aus: Kapital & Arbeit
-
Toolkit gegen Obdachlosigkeit
vom 15.01.2025 -
Krankes Herz aus Stahl
vom 15.01.2025