BGH: Ärzte müssen Patienten aufklären
Karlsruhe. Bei der Aufklärung über die Risiken medizinischer Eingriffe dürfen Ärzte ihre Patienten nicht allein mit Papier abspeisen. »Es muss jedenfalls der für die selbstbestimmte Entscheidung notwendige Inhalt mündlich mitgeteilt werden«, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil klar. Zwar müssten Risiken nicht »exakt medizinisch« beschrieben werden, Patienten aber »eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren« bekommen. (AFP/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Erfindungen mit Zerstörungskraft
vom 22.01.2025 -
Rechter Rädelsführer überstellt
vom 22.01.2025 -
Veruntreuung ist gängig
vom 22.01.2025 -
Milchige Aussichten
vom 22.01.2025 -
»RWE verschiebt Grenzen und baggert weiter«
vom 22.01.2025