Sachsen: AfD scheitert vor Gericht
Dresden. Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband Sachsen als »gesichert rechtsextremistische Bestrebung« einstufen. Die Beschwerde der Partei gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden sei im Eilverfahren zurückgewiesen worden, teilte das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen am Dienstag mit. Die Beschwerdebegründung des AfD-Landesverbandes habe nicht zu einer Änderung des Beschlusses geführt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Eilantrag im vergangenen Sommer abgelehnt. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der AfD-Landesverband Sachsen Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, hieß es in der damaligen Begründung. (dpa/jW)
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